Umschuldung mit Bürgen

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage

Wie jede andere Kreditaufnahme ist auch eine Umschuldung mit einem Bürgen möglich. Dass Bürgschaften bei einer Ablösung bestehender Darlehen seltener als bei neuen Verbraucherkrediten zur Anwendung kommen, lässt sich ebenfalls leicht nachvollziehen. Die meisten Antragsteller sind nicht zwingend auf einen Bankkredit zur Umschuldung angewiesen, da sie im Falle einer Ablehnung einfach die alten Darlehen weiterlaufen lassen können, auch wenn diese mit höheren Zinsen als ein neuer günstiger Umschuldungskredit verbunden lässt.

Wann ist der Bürge bei einer Umschuldung sinnvoll?

Eine Umschuldung mit einem Bürgen ist in den meisten Fällen erforderlich, wenn ein Bankkunde alte Kredite aufgrund der hohen Zinsen ablösen will und sich zugleich die Bonität verschlechtert hat. Die Bestandskredite konnten zumeist ohne eine Kreditbürgschaft aufgenommen werden. Kreditgeber dürfen Verbraucherkredite nur kündigen, wenn der Bankkunde die anfallenden Raten tatsächlich unregelmäßig zurückzahlt.

Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage eines Kreditnehmers reicht für die Rückforderung korrekt beantragter Ratendarlehen nicht aus. Eine vergleichbare Sicherheit besteht hinsichtlich des Dispositionskredites und bezüglich des Verfügungsrahmens auf dem Kreditkartenkonto nicht. Diese können verringert oder vollständig gekündigt werden, wenn sich die finanzielle Situation des Kunden verschlechtert. Beim Dispo reicht bereits eine Verringerung der monatlichen Zahlungseingänge für die Verringerung aus, selbst wenn diese nachweislich mit gesunkenen Kosten einhergehen. Falls das Geldinstitut sich nicht auf eine schrittweise Minderung des Verfügungsrahmens einlässt, ist alleine wegen des Negativsaldos oftmals eine Umschuldung mit Bürgen unumgänglich.

Was bedeutet die Bürgschaft und wer darf bürgen?

Geldinstitute wenden bei einem Kredit mit einem Bürgen so gut wie immer die selbstschuldnerische Botschaft an. In diesem Fall tritt die Zahlungspflicht des Kreditbürgen bereits ein, wenn der Kreditgeber mit hinreichender Sicherheit weiß, dass der eigentliche Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Der Gesetzgeber sieht zwar grundsätzlich die selbstschuldnerische Bürgschaft als Normalfall vor, erlaubt den Vertragspartnern aber abweichende Vereinbarungen. Da Kreditinstitute den Bürgen bereits in Regress nehmen möchten, ehe sie einen vergeblichen Pfändungsversuch beim eigentlichen Kreditkunden veranlasst haben, machen sie bei Bürgschaftskrediten nahezu immer von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Grundsätzlich kann jede volljährige Person als Bürge auftreten. Die Bank muss jedoch bei offensichtlich unerfahrenen Vertragspartnern prüfen, dass diesen die Bedeutung der Kreditbürgschaft bekannt ist und dass sie sich finanziell nicht übernehmen. Je enger die emotionale Bindung des Bürgen an den Kreditnehmer ist, desto strenger werden die Anforderungen der Gerichte an die entsprechenden Prüfungen. Bürgschaften von Ehegatten und Partnern sowie von Kindern und Eltern sind deshalb mit einem hohen Risiko behaftet, später von einem Gericht als sittenwidrig und somit unwirksam eingestuft zu werden. Aus diesem Grund schlagen Banken häufig vor, anstelle einer Umschuldung mit einem Bürgen den neuen Kredit gemeinsam aufzunehmen.

Alternativ lässt sich für die Umschuldung möglicherweise ein Bürge finden, zu dem nur eine geringe emotionale Bindung besteht. Im Falle einer Bürgschaft besteht zwischen dem Darlehensnehmer und dem Kreditbürgen ein zusätzlicher Vertrag. Dieser besagt, dass der eigentliche Darlehenskunde dem Bürgen das Geld zurückzahlen muss, wenn dieser zunächst gegenüber der Bank Zahlungen geleistet hat. Dass ein in die Kreditverpflichtung eingetretener Bürge den Betrag tatsächlich vom eigentlichen Darlehensnehmer zurückerhält, ist jedoch selten. Der Bürge muss nicht zwingend eine natürliche Person sein, sodass Bürgschaftsversicherung ebenfalls infrage kommen. Diese berechnet jedoch Zinsen für die Bürgschaftszusage, sodass sich die Umschuldung verteuert.

Wie funktioniert die Umschuldung mit einem Kreditbürgen?

Eine Umschuldung mit einem Bürgen unterscheidet sich nur in wenigen Punkten von einer Kreditablösung ohne eine Kreditbürgschaft. Da nicht alle Banken Darlehen in Verbindung mit Bürgschaften vergeben, zeigt der Zinsvergleich eine reduzierte Anzahl an Angeboten zur Auswahl an. In vielen Fällen schreibt die neugewählte Bank vor, dass die Umschuldung alle bestehenden Kredite umfasst. Ausgenommen davon werden häufig zu vergünstigten Konditionen vergebene Darlehen wie Förderkredite der KfW Bank, eine Fahrzeugfinanzierung oder Null-Prozent-Finanzierungen über einen Einzelhändler. Zum Teil stellen Kreditbanken auch den Ausgleich des Girokontos oder der Kreditkartenkonten im Rahmen einer Umschuldung frei.

Diese sollten Kreditnehmer jedoch immer einbeziehen, da die entsprechenden Kredite mit außerordentlich hohen Sollzinsen verbunden sind. Die Zahlungen gehen bei einer Umschuldung mit Bürgen nicht auf dem Girokonto des Kreditnehmers, sondern direkt auf den auszugleichenden Kreditkonten ein. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der neue Kredit tatsächlich für eine Umschuldung und nicht für neue Schulden verwendet wird. Auf das Bankkonto des Kunden überweist der neue Kreditvertragspartner lediglich den zum Ausgleich des Dispositionskredites bestimmten Anteil und eine eventuelle Kreditaufstockung.

Da nicht alle Kreditkartenemittenten Zahlungen von dritter Seite auf das Kartenkonto gestatten, gehen die zum Ausgleich der Kartenkonten benötigten Beträge teilweise auf dem Girokonto des Kreditnehmers ein. Der Zinsvergleich vor der Beantragung einer Umschuldung mit Bürgen dient dem Finden eines günstigen Kredites. Die tatsächlichen Einsparungen erfahren Kreditnehmer, wenn sie neben den niedrigeren Zinsen des neuen Darlehens auch die möglicherweise zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigungen berücksichtigen. Beim Umschuldungskredit stellen flexible Rückzahlungsmodalitäten neben niedrigen effektiven Jahreszinsen ein Auswahlkriterium dar. Gerade bei einer Umschuldung mit Bürgen ist das Recht zu einer späteren Verlängerung der Kreditlaufzeit oder zu einer gelegentlichen Ratenaussetzung unverzichtbar, damit das Darlehen nicht notleidend wird.

 

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage