Kredit mit Laufzeit 240 Monate

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Ein Kredit mit der Laufzeit 240 Monate ist bei Verbraucherkrediten ungewöhnlich und lohnt sich ohnehin nur bei hohen Beträgen. Im Rahmen der Baufinanzierung ist eine Kreditlaufzeit von zwanzig Jahren hingegen denkbar, allerdings beläuft sich die Zinsbindungsfrist auf einen kürzeren Zeitraum.

Der Immobilienkredit kann nicht nur für den Kauf oder Bau beziehungsweise für die Modernisierung einer Immobilien, sondern auch zur freien Verwendung aufgenommen werden. In diesem Fall dient eine abbezahlte Bestandsimmobilie als Kreditsicherheit. Die Anzahl der Banken und Versicherungsgesellschaften, die eine Immobilienfinanzierung zu beliebigen Zwecken anbieten, ist jedoch begrenzt, da die meisten Kreditinstitute die Kreditauszahlung an eine mit der Immobilie in Verbindung stehende Mittelverwendung binden.

Zwanzig Jahre Laufzeit bei Ratenkrediten zur freien Verfügung?

Der Kreditvergleich zeigt ausgesprochen wenige Angebote für einen Kredit mit der Laufzeit 240 Monate an. Interessenten stellen vielmehr fest, dass selbst die weitgehend als Maximallaufzeit bezeichneten zehn Tilgungsjahre bei ausgesprochen wenigen Banken erhältlich sind. Die mit Abstand meisten Kreditinstitute beschränken die Kreditlaufzeit auf 72 bis 84 Monate. Tatsächlich nimmt bei einer längeren Tilgungsdauer nicht nur das Ausfallrisiko deutlich zu. Vielmehr lassen sich auch die Refinanzierungskosten einer derart langfristigen Kreditvergabe schwer vorhersagen.

Zu den seltenen Ausnahmen, bei denen ein Kredit mit der Laufzeit 240 Monate erhältlich ist, gehört der Beamtenkredit. Dieser ist trotz seines Namens nicht ausschließlich für Beamte erhältlich. Vielmehr gelten bei den meisten Kreditinstituten Angestellte im öffentlichen Dienst ebenfalls als zur Kreditaufnahme berechtigt. Einige Banken weiten den Empfängerkreis sogar weiter aus und vergeben einen Beamtenkredit auch an Angestellte in der Privatwirtschaft, wenn diese seit mindestens fünf Jahren bei ihrem bisherigen Arbeitgeber beschäftigt sind und voraussichtlich noch mindestens zwanzig Jahre bis zum üblichen Renteneintrittsdatum ihrer Tätigkeit nachgehen werden. Ungeachtet der Erhöhung des Renteneintrittsalters kalkulieren die Banken weiterhin überwiegend mit einem Rentenbeginn mit 65 Jahren, sodass Kreditnehmer bei Vertragsbeginn nicht älter als 45 Lebensjahre sein dürfen. Bei Beamten gilt diese Bestimmung aufgrund der höheren Pension nicht zwingend.

Wenige Versicherer bieten ein endfälliges Darlehen für beliebige Zwecke und nicht ausschließlich für die Immobilienfinanzierung an. In diesem Fall ist eine lange Laufzeit denkbar. Da während der gesamten Vertragsdauer keine Tilgung erfolgt, steigen die Zinskosten im Vergleich zu kürzeren Tilgungszeiten stark an. Zugleich besteht das Risiko, dass der Versicherer den erwarteten Ertrag aus dem zeitgleich abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag zu hoch eingeschätzt hat, sodass die Auszahlung der Versicherungssumme nicht für die vollständige Kredittilgung ausreicht. In diesem Fall ist eine erneute Kreditaufnahme notwendig.

Über einen Kreditvermittler und eine ausländische Bank lässt sich ein Kredit mit der Laufzeit 240 Monate aufnehmen. Vor der Auftragsvergabe an den Dienstleister vergewissern Interessenten sich, dass dieser keine Vorkosten, sondern nur ein angemessenes Erfolgshonorar in Rechnung stellt. In einigen Ländern sind anders als in Deutschland auch bei Ratenkrediten variable Zinsen statthaft, sodass die dortigen Banken bei extrem langen Kreditverträgen kein Refinanzierungsrisiko eingehen. Der Kreditkunde darf einen Kredit mit variablen Zinssätzen jederzeit vorzeitig zurückzahlen, benötigt dann aber eine Ersatzfinanzierung.

Die langfristige Immobilienfinanzierung

Bei der Immobilienfinanzierung unterscheidet sich anders als bei einem Verbraucherkredit die Zinsbindungsfrist von der Gesamtlaufzeit. Ein Kredit mit der Laufzeit 240 Monate ist dabei nicht ungewöhnlich, allerdings beläuft sich der Zeitraum der Zinsfestlegung überwiegend auf 120 Monate. Anschließend kann der Kreditnehmer den Vertrag zu den dann aktuellen Zinsen weiterlaufen lassen oder – was üblich ist – aktiv nach einer Anschlussfinanzierung beim bisherigen oder bei einem anderen Darlehensgeber suchen. Längere Zinsbindungsfristen als zehn Jahre sind bei der Immobilienfinanzierung möglich, kosten aber gegenüber der marktüblichen Festlegung einen Aufpreis. Dieser ist gut angelegt, da er das Kostenrisiko steigender Zinsen verhindert.

Ein weiterer Unterschied der Immobilienfinanzierung gegenüber Verbraucherkrediten besteht darin, dass die vorzeitige Tilgung im Kreditvertrag für die ersten zehn Jahre der Zinsbindung ausgeschlossen werden kann. In diesem Fall sind Sondertilgungen nur möglich, wenn ohne diese die geplante Nutzung der Immobilie scheitert, was weitgehend nur für den Fall eines notwendigen Verkaufs akzeptiert wird. Bei Ratenkrediten hat der Kreditnehmer hingegen jederzeit die Möglichkeit, das Darlehen vorzeitig zu kündigen oder durch Sondertilgungen zu verringern, auch wenn der Kreditgeber dafür Vorfälligkeitszinsen berechnen kann. Der ideale Kreditvertrag sieht bei einer Immobilienfinanzierung mit 240 Monaten Laufzeit das Recht zu Sonderzahlungen und den Verzicht der Bank auf die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung vor. Weitgehend üblich ist eine Beschränkung der Zusatzzahlungen auf einen maximalen Betrag und auf bestimmte Termine.

Vorteilhaft für den Kunden ist, wenn der Kredit mit der Laufzeit 240 Monate mit dem Recht auf eine gelegentliche Ratenaussetzung oder der vertraglichen Zusage der Bank, auf Wunsch des Kreditnehmers den Tilgungsplan zu verändern, verbunden ist. Die berufliche Entwicklung lässt sich über einen Zeitraum von zwanzig Jahren schwer einschätzen, zudem tritt die eigentlich vorgesehene Familienplanung nicht immer ein. Eine unerwartete Schwangerschaft kann sie ebenso wie eine Mehrlingsgeburt spürbar ändern.

Eine Ratenschutzversicherung ist bei einem Kredit mit der Laufzeit 240 Monate außerordentlich sinnvoll. Sie ist verzichtbar, wenn der Kreditnehmer sowohl über eine Berufsunfähigkeitsversicherung als auch über eine Lebensversicherung in ausreichender Höhe verfügt, da der ergänzende Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Arbeitslosigkeit begrenzt ist.

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